Zur Neuregelung der Organspende

Wir Abgeordnete im Deutschen Bundestag haben uns am 16. Januar 2020 nach einer sehr emotionalen aber respektvollen und fachlich intensiven Debatte über die Regelung zur Organspende entscheiden müssen. Die Mehrheit hat sich gegen die „Doppelte Widerspruchslösung“ ausgesprochen, die Thomas Oppermann, Sabine Dittmar, Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und weitere MdBs vorgeschlagen haben. Ich respektiere natürlich diese Entscheidung, aber ich bedauere sie auch. Denn ich denke, wir haben hier mit dem beschlossenen Antrag den vermeintlich „geringeren“ Eingriff gewählt in der Hoffnung, dass sich jetzt mehr Menschen wie bisher für eine Organspende entscheiden und sich eintragen lassen. Ich fürchte allerdings, dass sich die Situation gegenüber heute nicht wesentlich verbessern wird. Wir werden weiterhin den Bedarf an Organspenden nicht erfüllen können. Dies wiederum bedeutet für viele Betroffene schweres Leid und eine Gefahr für ihr Leben.

Der heutige Beschluss, die Organisation der freiwilligen Organspende zu verbessern, verbessert die Situation nur unwesentlich. Wir werden weitere Schritte und noch viel Zeit benötigen, um mehr Menschen zu der Entscheidung zu bewegen, als Organspender zur Verfügung zu stehen.

Denkbar wäre, dass wir die Reform der digitalen Verwaltung nutzen, um die organisatorische Hürden abzubauen, wenn jemand Organspender werden möchte. Die Entscheidung, seine Organe im Falle eines Hirntods zu spenden, fällt vielen Menschen aus gut nachvollziehbaren Gründen nicht leicht. Denn es geht ja um den eigenen Körper und den eigenen Tod – Themen, mit denen man sich nicht gerne auseinandersetzt. Deshalb setzte ich jetzt darauf, dass Gesundheitsministerium, Krankenkassen, Ärzteschaft, Pflegepersonal und alle beteiligten Kräfte weiterhin Aufklärung betreiben, um die Akzeptanz der und die Bereitschaft zur Organspende zu steigern.

Herzliche Grüße

Doris Barnett

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Faktenpapier zur Doppelten-Widerspruchslösung

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  • On 17. Januar 2020

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