
SPD sorgt für gute Chancen für Langzeitarbeitslose
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose in Kraft getreten. Es erleichtert Menschen, die seit vielen Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen sind, den Weg zurück in eine geregelte Arbeit. Arbeitgeber können ab sofort bis zu 100-prozentige Lohnkostenzuschüsse beantragen, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig einstellen.
Die Bundesregierung stellt bis 2022 vier Milliarden Euro zur Verfügung, um Menschen zu unterstützen, die die Hoffnung auf einen regulären Arbeitsplatz oft schon aufgegeben haben. Arbeitgeber können die Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen, die über 25 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der Zuschuss wird bis zu 5 Jahre lang gezahlt und beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent – auf Basis des jeweiligen Tariflohns. Damit gehen wir bewusst über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus!
Die Zuschüsse können alle Arbeitgeber beantragen, egal ob aus der Privatwirtschaft, sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen. „Für kommunale Arbeitgeber ist das Angebot besonders interessant. Sie haben nämlich die Möglichkeit, neue Mitarbeiter zu gewinnen und diesen Menschen Perspektiven und Hoffnung zu geben, und müssen dabei keine weiteren Sozialleistungen mehr entrichten. Das entlastet die Kommunen.
Auch für Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können Lohnkostenzuschüsse beantragt werden. Gefördert wird das Arbeitsverhältnis dann bis zu zwei Jahre. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Zusätzlich erhalten alle Teilnehmer eine besondere Beratung und umfassende Betreuung durch das Jobcenter. Das ist sozialdemokratischer Politik, die den Menschen Selbstvertrauen und Respekt zurückgibt.
Berlin, am 10. Januar 2019
- On 10. Januar 2019
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