
Corona-Krise: Aussetzung von Kreditzahlungen möglich
Ab heute, Donnerstag, 26.03.2020, können Sparkassen-Kunden auf digitalem Wege automatisiert Tilgung bzw. Zinszahlung für die drei vom Gesetzgeber eröffneten Fälligkeitszeiträume aussetzen. Der Kunde muss dabei versichern, dass ihm entsprechend der Gesetzesformulierung Corona-bedingt Einnahmen verloren gegangen sind und er die Raten auch nicht auf anderem Weg zumutbar leisten kann. Die Aussetzung kann bereits zum für den April geltenden Fälligkeitstermin 31. März erreicht werden.
Herzliche Grüße
Doris Barnett
- On 26. März 2020
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