Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) wurden die Mehrgenerationenhäuser auf  der Grundlage eines Haushaltsansatzes in Höhe von 17,5 Mio. Euro p. a. bis einschließlich 2019 mit jeweils 30.000 Euro pro Haus und Jahr gefördert. Nachdem der Deutsche Bundestag für 2020 eine Erhöhung der Programmmittel um 5,45 Mio. Euro auf 22,95 Mio. Euro beschlossen hatte, konnte der Bundeszuschuss für die Mehrgenerationenhäuser 2020 um 10.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben werden.

Auch die Förderung des Bundesnetzwerkes der Mehrgenerationenhäuser konnte hierdurch im Jahr 2020 um 50.000 Euro auf 61.000 Euro erhöht werden. Ich freue mich sehr, dass diese erhöhten Programmmittel für die Mehrgenerationenhäuser auch im Bundeshaushalt 2021 verstetigt wurden, so dass alle rund 530 Mehrgenerationenhäusern bundesweit auch in dem am 01.01.2021 gestarteten Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ für 2021 in Höhe von 40.000 Euro gefördert werden! Auch die Arbeit des Bundesnetzwerkes der Mehrgenerationenhäuser wird weiterhin mit 61.000 Euro unterstützt.

Um die Förderung auch in den Folgejahren in der gleichen Höhe fortzuführen, hat das BMFSFJ entsprechende Mittel für den Haushalt 2022 angemeldet. Das Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2022 beginnt in Kürze. Deswegen wird sich das BMFSFJ gegenüber BMF ebenfalls dafür einsetzen, dass diese Finanzplanung entsprechend den höheren Beträgen angepasst wird.

Wir, die SPD-Fraktion im Bundestag, und die zuständigen Berichterstatterinnen unterstützen die Absicherung der neuen erhöhten Förderbeträge und werden uns weiter dafür einsetzen.

  • On 16. Februar 2021

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